Sie möchten ihre ausländischen Zeugnisse, Diplome anerkennen lassen, um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten? Sie möchten Personenstandsänderungen wie Geburt, Heirat, Scheidung oder Todesfall eintragen lassen? Müssen Sie Ihr ausländisches Führungszeugnis vorlegen? Dies sind nur einige Beispiele dafür, wann Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen. Als staatlich geprüfte, vom Landgericht München I öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Ungarisch und Italienisch übernehme ich gern die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Diese müssen, im Gegensatz zu anderen Übersetzern, ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen: U.a. müssen sie über die erforderlichen Fachkenntnisse in der deutschen und der ausländischen Sprache verfügen und dies durch eine erfolgreich abgelegte Übersetzerprüfung belegen. Außerdem müssen Sie vor Gericht einen Eid leisten und sich verpflichten, treu und gewissenhaft zu übertragen und Verschwiegenheit zu wahren über Umstände, die ihnen bei ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk des Übersetzers versehen, in der die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt werden. Außerdem enthält die Bestätigung den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers.
In der Regel verlangen Behörden und staatliche Einrichtungen eine von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung des ausländischen Dokuments. Hierzu gehören
Verträge,
Personenstandsurkunden,
Bildungsnachweise,
Klageschriften, Urteile und andere gerichtliche Dokumente,
ärztliche Bescheinigungen,
Führungszeugnisse
und vieles mehr.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine beglaubigte oder „einfache“ Übersetzung benötigen, empfehle ich Ihnen, sich bei der jeweiligen Stelle zu erkundigen.
"Einfache", d.h. nicht beglaubigte Übersetzungen
Über beglaubigte Übersetzungen hinaus fertige ich Übersetzungen zu privaten Zwecken an, welche keiner Beglaubigung bedürfen, darunter
Websites,
Broschüren,
Blogs,
Lebensläufe und Motivationsschreiben
usw.
Dolmetscherleistungen
Verhandlungsdolmetschen
Als vom Landgericht München I allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Dolmetscherin für die ungarische Sprache unterstütze ich Sie gern bei Ihren Terminen in München und der Umgebung, unter anderem bei
Verhandlungen,
Behördengängen,
ärztlichen Untersuchungen,
Beratungen
und vieles mehr.
Die Verdolmetschung erfolgt konsekutiv. Im Gegensatz zu Simultandolmetschen, bei dem nahezu zeitgleich mit dem Redner gedolmetscht wird, machen die Gesprächspartner beim Verhandlungsdolmetschen abschnittsweise Pausen und geben dem Dolmetscher die Gelegenheit, zu dolmetschen. Aus diesem Grund nimmt Verhandlungsdolmetschen mehr Zeit in Anspruch.
Bitte beachten Sie, dass ich Dolmetschaufträge nur in der Sprachkombination Deutsch < > Ungarisch übernehme.
Über mich
Eszter Kerekes
Staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondentin für Italienisch
B.A. Übersetzen
Staatl. gepr. Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch
Staatl. gepr. Übersetzerin und Dolmetscherin für Ungarisch